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Der Verein

Mit über 500.000 Vereinen ist Deutschland wesentlich durch das Vereinswesen geprägt. Doch warum entscheiden sich so viele Gründer für die Rechtsform des eingetragenen Vereins und was genau ist ein Verein überhaupt?

Mit über 500.000 Vereinen ist Deutschland wesentlich durch das Vereinswesen geprägt. Doch warum entscheiden sich so viele Gründer für die Rechtsform des eingetragenen Vereins und was genau ist ein Verein überhaupt?

Egal, ob im Dorffußball, in der Bundesliga oder bei Hilfsorganisationen wie dem Deutschen Roten Kreuz, im Alltag stößt man überall auf Vereine. Auch der Skandal um den ADAC hat die Rechtsform des Vereins erneut in den Focus der Öffentlichkeit gerückt. Doch was macht einen Verein überhaupt aus und warum entscheiden sich so viele Gründer für diese Rechtsform?

Was ist ein Verein?
Ein Verein ist ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss mehrerer Personen zur Verwirklichung eines gemeinsamen Zwecks, der in seinem Bestand vom Mitgliederwechsel unabhängig ist. Vereine geben sich eine körperschaftliche Verfassung. Es muss also eine Satzung beschlossen werden, in der die Vertretung durch einen Vorstand oder Vorsitzenden, sowie die Unabhängigkeit des Vereins von den einzelnen Mitgliedern festgelegt wird.

Welche Vereinsarten gibt es?
Im Vereinsrecht ist zwischen verschiedenen Vereinsarten zu differenzieren, die sich in ihren Rechten und Gründungsvoraussetzungen unterscheiden. Das maßgebliche Abgrenzungskriterium ist die Zwecksetzung eines Vereins. Unterschieden wird zwischen wirtschaftlichen und nicht wirtschaftlichen Vereinen.

Wirtschaftliche Vereine
Der auf die Erlangung von Gewinn ausgerichtete wirtschaftliche Verein ist in der Praxis äußerst selten und kann nur aufgrund staatlicher Verleihung rechtsfähig werden. Dafür muss dargelegt werden, dass der Verein die einzig mögliche Rechtsform ist.

Nicht wirtschaftliche Vereine
Nicht wirtschaftliche Vereine werden durch die Eintragung in das Vereinsregister rechtsfähig. Eingetragene Vereine sind eigenständige juristische Personen und führen den Zusatz e.V. für „eingetragener Verein“. Vereine, die nicht eingetragen sind, sind keine eigenständigen juristischen Personen. Die Rechtsprechung hat ihnen jedoch eine Teilrechtsfähigkeit zugesprochen, sodass auch der Verein selbst Vertragspartner sein und klagen und verklagt werden kann.

Für eingetragene Vereine besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Gemeinnützigkeit zu stellen. Gemeinnützige Zwecke verfolgt ein Verein, wenn seine Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Wird die Gemeinnützigkeit des Vereins anerkannt, müssen weder die Gewerbe- noch die Körperschaftssteuer abgeführt werden. Zudem ist für manche Leistung nur ein gesenkter Umsatzsteuersatz von 7% zu zahlen.

Vor- und Nachteile
Mit über 500.000 Vereinen ist Deutschland wesentlich durch das Vereinswesen geprägt. Doch warum entscheiden sich so viele Gründer für die Rechtsform des eingetragenen Vereins und welche Einschränkungen müssen dafür in Kauf genommen werden?

Vorteile des eingetragenen Vereins:
• Die Mitglieder haften nicht für den Verein
• Als juristische Person kann der eingetragene Verein im eigenen Namen klagen und verklagt werden und ins Grundbuch eingetragen         werden
• Es entstehen nur geringe Gründungskosten (90€ – 140€)
• Es wird kein Mindestkapital benötigt
• Gemeinnützige Vereine genießen steuerliche Vorteile

Nachteile des eingetragenen Vereins:
• Die Verfolgung eines wirtschaftlichen Zwecks ist nicht möglich
• Zur Gründung werden mindestens 7 Mitglieder benötigt (nach der Eintragung darf die Zahl nicht unter 3 Mitglieder sinken)

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