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Ablauf einer Firmengründung

Die Gründung eines eigenen Unternehmens erscheint zunächst kompliziert und undurchsichtig.

Die Gründung eines eigenen Unternehmens erscheint zunächst kompliziert und undurchsichtig. Auf den folgenden Seiten haben wir daher für Sie aufgeführt, welche einzelnen formellen Handlungen bei einer Unternehmensgründung im generellen durchlaufen werden müssen und begleiten Sie auf diese Weise Schritt für Schritt auf Ihrem Weg zum eigenen Unternehmen.

Von der schlagkräftigen Idee im Kopf des Unternehmers bis zum eigenen Unternehmen auf dem Papier führt ein weiter – jedoch absolut gangbarer – Weg. Neben dem Willen und der Motivation, welche ein Unternehmensgründer benötigt, sind die im Folgenden dargestellten formellen Schritte notwendige Voraussetzung, um ein eigenes Unternehmen zu gründen.

1. Idee

Eine überzeugende Geschäftsidee ist die Basis jeder erfolgreichen Unternehmensgründung. Dabei kann es sich um eine innovative Idee handeln, die so noch nicht auf dem Markt angeboten wird. Eine gute Geschäftsidee kann aber auch darin bestehen, etwas bereits Bestehendes auf eine völlig neue Art und Weise anzubieten. Wir zeigen Ihnen gerne wie eine gute Geschäftsstrategie entwickelt wird.

2. Wahl der richtigen Rechtsform

Die Wahl der richtigen Rechtsform hängt von vielen Faktoren ab:

  • Anzahl der beteiligten Personen
  • Anonymität der beteiligten Personen
  • Notwendiges Startkapital
  • Gewünschte Haftung (privat oder nur Gesellschaftskapital)
  • Auftritt nach Außen (eine AG gilt bspw. im Vergleich zu einer GmbH als seriöser)

Die Eigenschaften der einzelnen Rechtsformen finden Sie im Überblick hier.

STARTUPS.DE kann Ihnen zudem im Rahmen eines eigens entwickelten Test basierend auf Ihrer persönlichen Situation die für Sie passende Rechtsform empfehlen.

3. Firmenname

Die Firma ist der Name, unter dem Sie später Ihre Geschäfte führen werden. Aus diesem Grund ist es wichtig, bei der Wahl des richtigen Namens eine Reihe von Faktoren zu beachten, wie

  • Seriosität
  • Einprägsamkeit
  • Unterscheidbarkeit
  • Wahrheit

Der Name Ihres Unternehmens ist von großer Bedeutung für die Außendarstellung und die Identifikation.

Doch die Firma repräsentiert nicht nur Ihr Unternehmen, sie birgt auch Informationen für Kunden und Geschäftspartner. Daher ist es wichtig, Verwechslungsgefahren und potentiell irreführende Angaben zu vermeiden und den korrekten Rechtsformzusatz zu führen.

Weitergehende Informationen zur Auswahl des richtigen Firmennamens finden Sie hier.

4. Erstellen der Dokumente

Die Durchführung der Unternehmensgründung beginnt mit dem Erstellen aller erforderlichen Dokumente (Gesellschaftsvertrag, Öffentliche Urkunde, Handelsregisteranmeldung etc.). Lassen Sie sich bei diesem Schritt Zeit und achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit und Korrektheit. Bei einer fehlerhaften Registeranmeldung kann andernfalls beispielsweise die beabsichtigte Haftungsbeschränkung entfallen.

5. Hinterlegung des Kapitals

Um die Unternehmensgründung durchführen zu können, bedarf es bei manchen Rechtsformen (wie der AG und der GmbH) der Einzahlung des Stammkapitals auf ein auf das Unternehmen lautendes Geschäftskonto. Dieses kann bei einer beliebigen Bank eingerichtet werden. Den Nachweis über die Einzahlung des Stammkapitals in Form eines Kontoauszugs benötigen Sie für die weitere Durchführung Ihrer Unternehmensgründung.

6. Beurkundung der Gründungsdokumente beim Notar

Um Ihr Unternehmen ins Handelsregister eintragen zu können, müssen der Gesellschaftervertrag und die zu leistenden Unterschriften bei manchen Unternehmensformen durch einen Notar öffentlich beurkundet werden. Nachdem die notarielle Beglaubigung durchgeführt wurde, können die Dokumente dem zuständigen Handelsregisteramt zur Eintragung gesendet werden.

7. Handelsregistereintragung und Überprüfung des Handelsregisterauszuges

Die Gründungsdokumente müssen nach der öffentlichen Beurkundung an das Handelsregisteramt weitergeleitet werden, damit der Handelsregistereintrag Ihres neu gegründeten Unternehmens erstellt werden kann. Dabei ist es wichtig, dass die eingereichten Dokumente fehlerfrei sind und den gesetzlichen Anforderungen des Handelsregisteramtes entsprechen, denn fehlerhafte Dokumente werden an den Ersteller zur Korrektur zurückgeschickt (was mit zusätzlichen Kosten und einer längeren Wartezeit verbunden ist).

Nach der Eintragung erhalten Sie einen Handelsregisterauszug. Diesen sollten Sie unbedingt schnellstmöglich auf Schreibfehler oder andere Unstimmigkeiten überprüfen. Andernfalls müssen Sie sich an dem unter Umständen fehlerhaften Registerinhalt festhalten lassen.

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