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Der Gesellschaftsvertrag

Der Gesellschaftsvertrag stellt die rechtliche Grundlage der späteren Gesellschaft dar und hat damit eine herausragende Bedeutung bei der Gründung eines neuen Unternehmens. Hier klicken und mehr erfahren.

Der Gesellschaftsvertrag stellt die rechtliche Grundlage der späteren Gesellschaft dar und hat damit eine herausragende Bedeutung bei der Gründung eines neuen Unternehmens.  Hier klicken und mehr erfahren.

Der Gesellschaftsvertrag stellt die rechtliche Grundlage der späteren Gesellschaft dar und hat damit eine herausragende Bedeutung bei der Gründung eines neuen Unternehmens. Je differenzierter ein Gesellschaftsvertrag, auch Satzung genannt, ausgestaltet ist, umso geringer ist das Streitpotenzial im Falle einer Auseinandersetzung.

Warum hat der Gesellschaftsvertrag eine so große Bedeutung?

Der Gesellschaftsvertrag regelt die Verhältnisse der Gesellschaft, der Gesellschafter untereinander und der Gesellschafter zu der Gesellschaft. Sind keine konkreten Regelungen im Gesellschaftsvertrag getroffen, kommen zumeist die gesetzlichen Regelungen zum Tragen. Diese Regelungen werden oftmals nicht mit den Vorstellungen der Gesellschafter übereinstimmen und ihren Zwecken zuwider laufen. Es ist daher sinnvoll individuell passende Vereinbarungen zu treffen. Insbesondere sollte der Möglichkeit des Ausscheidens eines Gesellschafters bereits bei der Gründung der Gesellschaft Bedeutung zugemessen werden. Durch die Festlegung abschließender Austrittsmodalitäten können sich die Gesellschafter viel Ärger ersparen.

Welche Anforderungen werden an den Vertragsschluss gestellt?

Der Vertragsschluss erfolgt immer zwischen allen beteiligten Gesellschaftern. Je nach Unternehmensform werden unterschiedliche Anforderungen an die inhaltliche Gestaltung und die Form des Vertrages gestellt.

  • OHG/KG

An den Gesellschaftsvertrag einer OHG oder einer KG werden grundsätzlich keine Formerfordernisse gestellt. Auch wenn hiervon dringend abzuraten ist, kann der Vertragsschluss mündlich erfolgen. Inhaltlich kann der Vertrag weitgehend frei gestaltet werden. Es muss jedoch verbindlich festgesetzt werden, dass die Gesellschafter ein Handelsgewerbe unter gemeinschaftlicher Firma betreiben wollen. Darüber hinaus sollten der Sitz und der Gegenstand des Unternehmens in den Vertrag aufgenommen werden. Bei einer KG ist zusätzlich die namentliche Benennung der Komplementäre und Kommanditisten und die Höhe der Einlage ein sinnvoll.

  • GmbH

Der Gesellschaftsvertrag einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist in notariell beglaubigter Form zu schließen und zur Anmeldung zum Handelsregister einzureichen. Inhaltich müssen der Name, der Sitz und der Gegenstand der Gesellschaft sowie die Höhe des Stammkapitals und der einzelnen Einlagen der Gesellschafter in den Vertrag aufgenommen werden. Darüber hinaus können die Gesellschafter den Vertrag weitgehend frei gestalten. Sinnvoll ist es jedoch in jedem Fall Regelungen bezüglich der Geschäftsführung und der Beschlussfassung zu treffen.

  • AG

Die Formerfordernisse an einen Gesellschaftsvertrag einer Aktiengesellschaft decken sich mit denen einer GmbH. Inhaltlich muss der Vertrag jedoch zusätzlich Regelungen bezüglich der Zerlegung des Grundkapitals, der Anzahl der Vorstandsmitglieder, über die Bekanntmachungen der Gesellschaft sowie bezüglich der Zerlegung des Grundkapitals in Nennbetrags- oder Stückaktien enthalten.

Weitere Informationen zu den Anforderungen an die Gesellschaftsverträge der einzelnen Unternehmensformen stellen wir Ihnen hier bereit.

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