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Wichtige Verträge

Eine Firmengründung ist stets auch mit dem Abschluss verschiedener Verträge verbunden. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht mit jenen Verträgen, die Sie bei Ihrer Gründung aufsetzen sollten.

Verträge regeln die Rechte und Pflichten von zwei oder mehreren Parteien zueinander. Hierbei können sowohl allgemeine als auch sehr spezifische Regelungen getroffen werden. Auf Grund der Privatautonomie können Verträge dabei ganz individuell und unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände erstellt werden.

Zum einen helfen Verträge mögliche spätere Streitigkeiten zwischen den beteiligten Parteien vorab zu vermeiden und zum anderen helfen Verträge den beteiligten Parteien sich ihrer Rechte und Pflichten bewusst zu werden. Zudem wird eine Konsequenz für den Fall geregelt, das eine Partei ihren Rechten und Pflichten nicht nachkommt (Rechtsfolge).

Die folgende Übersicht gibt einen Überblick über die wichtigsten Verträge im Zusammenhang mit einer Firmengründung:

Arbeitsvertrag:

Sofern Sie nach Ihrer Unternehmensgründung Mitarbeiter einstellen, benötigen Sie entsprechende Arbeitsverträge. Häufig zahlt es sich aus auch für sich selbst (wenn Sie am Anfang alleine sind) einen Arbeitsvertrag zu erstellen.

Arbeitsverträge werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen und regeln die Rechte und Pflichten der einzelnen Parteien, wie etwa Lohn, Arbeitspensum, Urlaubsansprüche etc. Zusätzlich können spezielle Bedingungen wie beispielsweise ein Wechselverbot zur Konkurrenz aufgenommen werden (Konkurrenzklausel). Insbesondere in Branchen, in denen Mitarbeiter wichtige Kundeninformationen erhalten oder Einblick in Geschäftsgeheimnisse haben, empfiehlt es sich einen klaren und juristisch korrekten Arbeitsvertrag aufzusetzen, der im Konfliktfall vor Gericht standhält.

Gesellschaftsvertrag:

In einem Gesellschaftervertrag (bei Aktiengesellschaften Aktionärsbindungsvertrag oder satzungsergänzende Nebenabrede genannt) wird das Verhältnis mehrerer Gesellschafter untereinander geregelt. Wichtig ist unter anderem eine Regelung für den Ausstieg (Exit) oder den Tod eines Gesellschafters beziehungsweise eines Aktionärs. Es ist einfacherer sich bei der einvernehmlichen Gründung auf Kompromisse zu einigen, als in der angespannten Situation während eines Ausstiegs. Daher sollte schon bei der Gründung festgelegt werden wer beim Ausstieg eines Gesellschafters dessen Anteile zu welchem Preis erwerben kann. So kann auch verhindert werden, dass die Aktien oder Anteile in «falsche» Hände geraten. Zudem sollte schon bei Gründung klar festgelegt werden, wie der Unternehmenswert berechnet und somit der Aktienpreis beziehungsweise der Wert des Anteils ermittelt werden soll. Sollten Aktien oder Anteile an einen Dritten übertragen werden muss darauf geachtet werden, dass auch der Dritte den Gesellschaftervertrag unterschreibt, da er sonst an die Vereinbarung der anderen Aktionäre nicht gebunden ist.

Geschäftsführervertrag:

Zur Leitung eines Unternehmens und seiner Vertretung im Rechtsverkehr kann es je nach Größe des Unternehmens sinnvoll sein einen Geschäftsführer anzustellen. Neben den Gesellschaftern selbst kann auch ein Fremdgeschäftsführer diese Position übernehmen. Der Geschäftsfüherervertrag regelt hierbei das Verhältnis zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer. In ihm sind die Aufgaben und Kompetenzen des Geschäftsführers gegenüber Dritten festzulegen. Da ein Geschäftsfüherer auch mit sensiblen Daten und Firmengeheimnissen in Berührung kommt ist es in der Regel notwendig ein Wettbewerbsverbot und Geheimhaltung zu vereinbaren.

AGB:

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die von Ihren Kunden bei Vertragsschluss akzeptiert werden müssen. Hiermit legen Sie bereits ein gutes Fundament um Ihre Ansprüche in einem späteren Streitfall durchsetzen zu können, indem etwa Ihre Haftung beschränkt oder ein für Sie vorteilhafter Gerichtsstand vereinbart wird. Bei der Formulierung von Allgemeinen Geschäftsbedingung sind eine Vielzahl von gesetzlichen und gerichtlich festgestellten Regelungen zu beachten. Bei einem Verstoß gegen diese Vorschriften ist die betroffene Klausel ungültig. Auf Grund der Komplexität der Materie empfiehlt es sich bei dem Aufsetzen der AGB fachkompetente Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Geheimhaltungserklärung:

Mit einer Geheimhaltungserklärung verpflichtet sich eine Partei vertrauliche Informationen nicht an dritte Parteien weiterzugeben. Ein solcher Vertrag ist beispielsweise dann wichtig, wenn vertrauliche Firmeninformationen an mögliche Partner oder Kunden weitergegeben werden.

Entscheidend bei Verträgen ist stets, dass diese unter Berücksichtigung der individuellen Umstände erstellt wurden. Standard-Verträge tun dies oft nicht und decken so die eigenen Interessen nur lückenhaft ab und bieten zudem nur einen unzureichenden Rechtsschutz.

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